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Preise & Honorare

Transparent,
ohne Überraschungen.

Sie erhalten vor Auftragserteilung immer ein verbindliches Festpreisangebot — keine Stundensätze, keine Nachforderungen.
Die folgenden Richtwerte geben Ihnen eine erste Orientierung.

Honorar-Richtwerte

Was kostet ein
Gutachten?

Die tatsächlichen Kosten hängen von Objekttyp, Größe und Komplexität ab. Das konkrete Angebot erhalten Sie kostenlos und unverbindlich.

Kurzgutachten

1.299 €

Komprimiertes Wertgutachten für Banken und Makler. Mit Kurzbegründung und Marktanalyse.

Ideal bei: Bankgespräch, Maklernachweis, Preisfindung

Häufigste Anfrage

Verkehrswertgutachten EFH/ETW

ab 2.499 €

Vollständiges Gutachten nach §194 BauGB und ImmoWertV — gerichtsfest, finanzamtsfest.

Ideal bei: Erbschaft, Scheidung, Steuer, Gericht

Verkehrswertgutachten MFH/Gewerbe

ab 3.499 €

Vollständige Wertermittlung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien nach ImmoWertV.

Ideal bei: Kapitalanlage, Erbschaft, Gerichtsverfahren

Restnutzungsdauer-Gutachten

1.199 €

Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für steuerliche AfA-Optimierung.

Ideal bei: Vermietete Immobilien, Steuererklärung

Kaufberatung vor dem Notar

ab 599 €

Vor-Ort-Besichtigung mit schriftlichem Protokoll: Mängelübersicht, Zustandsbewertung, Marktpreiseinschätzung.

Ideal bei: Geplanter Immobilienkauf

Wichtige Hinweise

Alle Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt. (19 %)

Verbindliches Festpreisangebot vor Auftragserteilung

Keine versteckten Kosten, keine Stundensätze

Für komplexe Objekte (Denkmal, Erbbaurecht, Sonderfälle) auf Anfrage

Häufige Fragen zu den Kosten

Kosten &
Preise.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Die Kosten richten sich nach Objekttyp, Größe und Komplexität. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus liegen die Kosten meist zwischen 1.500 € und 2.500 €. Sie erhalten von uns immer einen verbindlichen Festpreis vor Auftragserteilung — ohne versteckte Kosten oder Nachforderungen.

Was kostet eine kompakte Immobilienbewertung?

Für eine marktgerechte Immobilienbewertung ohne Gerichtsfestigkeit rechnen Sie grob mit 500 € bis 900 €, je nach Objektart und Aufwand. Diese eignet sich gut für private Verkaufsentscheidungen, Schenkungen oder Finanzierungsgespräche.

Welche Faktoren beeinflussen den Preis?

Ausschlaggebend sind: Objekttyp (EFH, ETW, MFH, Gewerbe), Wohn- bzw. Nutzfläche, Lage und Baujahr, Anzahl der Gebäude auf dem Grundstück, Komplexität (z. B. Denkmalschutz, Erbbaurecht, Sondernutzungsrechte) sowie die gewünschte Gutachtenform.

Wann und wie muss ich das Honorar zahlen?

Das Honorar wird nach Fertigstellung des Gutachtens in Rechnung gestellt. Wir akzeptieren Überweisung sowie auf Anfrage andere Zahlungsarten. Eine Vorauszahlung wird nicht erhoben — Sie zahlen erst, wenn das Ergebnis vorliegt.

Kann ein Kurzgutachten später zum Vollgutachten erweitert werden?

In vielen Fällen ja. Wenn sich nach einer kompakten Bewertung ein rechtlicher Bedarf ergibt — etwa für ein Nachlassverfahren oder eine Klage — lässt sich die Bewertung häufig zur gerichtsfesten Variante ausbauen. Der bereits geleistete Aufwand wird dabei angerechnet.

Wer trägt die Gutachtenkosten bei einer Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung teilen die Parteien die Kosten häufig hälftig. Beauftragen beide Seiten eigene Gutachter, trägt jede Partei die eigenen Kosten. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht über die Kostenverteilung. Ein gemeinsam beauftragtes neutrales Gutachten ist meist die günstigste Lösung.

Kann ich die Gutachtenkosten von der Steuer absetzen?

Gutachtenkosten können in bestimmten Situationen steuerlich abgesetzt werden: Bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten, bei betrieblichen Liegenschaften als Betriebsausgaben, sowie im Rahmen von Erbschafts- oder Schenkungsteuerverfahren als Nachlassverbindlichkeit. Wir empfehlen, die steuerliche Behandlung mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.

Gibt es eine Expressbearbeitung bei dringenden Fällen?

Ja. Bei nachgewiesenem Bedarf — z. B. bevorstehende Gerichtsverhandlung, Notartermin oder behördliche Frist — ist in vielen Fällen eine beschleunigte Bearbeitung möglich. Sprechen Sie uns direkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.

Ist die Ersteinschätzung wirklich kostenlos?

Ja. Das Erstgespräch per Telefon oder E-Mail ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich. Wir besprechen Ihr Anliegen, klären, welches Gutachten Sie benötigen, und unterbreiten Ihnen ein konkretes Festpreisangebot — ohne jede Verpflichtung zur Auftragserteilung.

Gibt es einen Unterschied bei den Kosten für Düsseldorf vs. andere Städte?

Nein. Die Honorare richten sich nach Objektart und Gutachtenaufwand, nicht nach dem Standort. Die Anfahrt ist im Festpreis für unsere Hauptregion (Düsseldorf und Metropolregion NRW) enthalten. Bei entfernteren Standorten sprechen wir ggf. eine Reisekostenpauschale im Angebot offen aus.

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Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt — wir nennen Ihnen innerhalb von 24 Stunden einen verbindlichen Festpreis. Kostenlos, unverbindlich, ohne Verpflichtung.

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