Bewertung
Restnutzungsdauer
Steuerlast senken durch fundiertes Gutachten.
Kurzantwort
Das Restnutzungsdauer-Gutachten weist gegenüber dem Finanzamt nach, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines vermieteten Gebäudes kürzer ist als die steuerliche Pauschale — und ermöglicht dadurch eine höhere jährliche Abschreibung (AfA).
Definition: Was ist Restnutzungsdauer?
Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Liegt sie unter der steuerlichen Normnutzungsdauer (50 Jahre = 2 % AfA), kann der Eigentümer nach BFH-Urteil vom 28.07.2021 durch ein Sachverständigengutachten eine höhere AfA-Rate beim Finanzamt durchsetzen.
Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten können Sie die AfA Ihrer vermieteten Immobilie deutlich erhöhen und mehrere tausend Euro Steuern pro Jahr sparen — anerkannt durch das Finanzamt.
Im Leistungsumfang enthalten
- Höhere AfA = weniger Steuern
- Anerkennung durch das Finanzamt
- BFH-konforme Methodik
- Schnelle Bearbeitung
Häufige Fragen zu Restnutzungsdauer
Für wen lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten?
Für alle Eigentümer vermieteter Immobilien — Wohnungen, Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien — bei denen die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer unter der steuerlichen Pauschale von 50 Jahren liegt.
Wie viel Steuern kann ich konkret sparen?
Die Ersparnis hängt vom Gebäudewert, Ihrer Steuerlast und der ermittelten Restnutzungsdauer ab. Bei einem Gebäudewert von 500.000 € und einer ermittelten Restnutzungsdauer von 25 Jahren (statt 50) verdoppelt sich die AfA — das entspricht 10.000 € mehr Abschreibung pro Jahr.
Akzeptiert das Finanzamt das Gutachten?
Ja — wenn es von einem anerkannten Sachverständigen nach ImmoWertV-Methodik erstellt wurde. Das BFH-Urteil Az. IX R 25/19 vom 28.07.2021 bestätigt ausdrücklich das Recht auf Nachweis durch Gutachten.
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