Energie
Energieausweis
Pflicht beim Verkauf — wir stellen ihn schnell aus.
Kurzantwort
Der Energieausweis ist beim Verkauf und der Neuvermietung von Immobilien nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gesetzlich vorgeschrieben und muss Interessenten unaufgefordert beim Besichtigungstermin vorgelegt werden.
Definition: Was ist Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument nach § 79 ff. GEG, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und in einer Skala von A+ bis H einordnet. Er existiert in zwei Varianten: Verbrauchsausweis (basiert auf Heizkostenabrechnungen) und Bedarfsausweis (basiert auf Gebäudehülle und Heiztechnik).
Beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie ist der Energieausweis Pflicht. Wir erstellen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis schnell, korrekt und gesetzeskonform.
Im Leistungsumfang enthalten
- Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
- GEG-konform
- Innerhalb weniger Tage
- Festpreis
Häufige Fragen zu Energieausweis
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Bei Verkauf oder Neuvermietung jeder Wohnung oder jedes Gebäudes. Wird kein Energieausweis vorgelegt, droht ein Bußgeld bis zu 15.000 €.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis — welchen brauche ich?
Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Baujahr vor 1978 benötigen einen Bedarfsausweis. Bei neueren oder größeren Gebäuden ist der Verbrauchsausweis oft ausreichend und günstiger.
Wie schnell erhalte ich den Energieausweis?
In der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen nach Eingang aller nötigen Unterlagen (Grundrisse, Heizkostenabrechnungen oder Baubeschreibung).
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