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Recht · Erdem Tanrikulu · 2 Min. Lesezeit

Restnutzungsdauer-Gutachten: Steuern sparen als Vermieter

Wie ein Sachverständigengutachten zur Restnutzungsdauer Ihre jährliche Abschreibung (AfA) drastisch erhöhen und Ihre Steuerlast dauerhaft senken kann.

Vermieter können die Kosten für ein Gebäude steuerlich abschreiben — über die sogenannte Abschreibung für Abnutzung (AfA). Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Standardlaufzeit lässt sich durch ein Gutachten erheblich verkürzen, was die jährliche Abschreibung deutlich erhöht.

Was ist die Restnutzungsdauer?

Die Restnutzungsdauer (RND) beschreibt den Zeitraum, in dem ein Gebäude unter normaler Nutzung wirtschaftlich genutzt werden kann. Das Finanzamt geht pauschal von einer Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren aus (= 2 % AfA pro Jahr).

Tatsächlich kann die RND durch Bauschäden, veraltete Haustechnik, strukturelle Mängel oder schlechten Unterhalt deutlich kürzer sein — und damit die zulässige Abschreibung deutlich höher.

Das Urteil des BFH: Gutachten zulässig

Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 28.07.2021 – IX R 25/19) hat bestätigt: Steuerpflichtige können mittels eines Gutachtens eines qualifizierten Sachverständigen eine kürzere Restnutzungsdauer nachweisen. Das Finanzamt muss diesen Nachweis akzeptieren, wenn das Gutachten methodisch einwandfrei ist.

Wie stark kann die AfA steigen?

Ein konkretes Rechenbeispiel:

  • Gebäude Baujahr 1972, Kaufpreis Gebäudeanteil €400.000
  • Standard-AfA: 2 % = €8.000 pro Jahr
  • Gutachten ermittelt RND von 30 Jahren statt gesetzlich unterstellter 28 Jahre Restlaufzeit
  • Tatsächliche AfA: 1/30 = 3,33 % = €13.333 pro Jahr
  • Mehrabschreibung: €5.333 pro Jahr
  • Bei Grenzsteuersatz 42 %: €2.240 Steuerersparnis jährlich

Über 20 Jahre summiert sich das auf über €44.000 Steuerersparnis — für ein Gutachten, das einmalig etwa €1.200–€1.800 kostet.

Wann lohnt sich ein RND-Gutachten?

Ein Gutachten lohnt sich besonders bei:

  • Gebäuden, die älter als 15–20 Jahre sind
  • Erkennbaren Mängeln oder Modernisierungsrückständen
  • Gebäuden mit veralteter Heizungs-, Elektro- oder Sanitärtechnik
  • Liegenschaften in B- oder C-Lagen mit geringem Mietsteigerungspotenzial
  • Immobilien mit strukturellen Einschränkungen (Hanglage, Denkmalschutz, etc.)

Was das Gutachten enthalten muss

Das Finanzamt akzeptiert nur Gutachten, die:

  • von einem anerkannten Sachverständigen erstellt wurden (DEKRA, IHK, öff. bestellt)
  • eine Vor-Ort-Begehung dokumentieren
  • die Methodik transparent darlegen (i.d.R. nach Modell Ross/Brachmann oder ImmoWertV-Anlage)
  • eine nachvollziehbare Begründung für die kürzere RND liefern

Fazit

Das RND-Gutachten ist eines der effektivsten legalen Steuerinstrumente für Vermieter — und eines der am wenigsten genutzten. Wenn Sie eine ältere Immobilie im Bestand haben, empfiehlt sich eine erste Einschätzung, ob ein Gutachten wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wir führen Restnutzungsdauer-Gutachten im Großraum Düsseldorf und bundesweit durch — mit Finanzamt-Anerkennung garantiert.

Erdem Tanrikulu

Erdem Tanrikulu

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung · IHK Düsseldorf

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