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Recht · Erdem Tanrikulu · 2 Min. Lesezeit

Immobilienbewertung bei Erbschaft: Finanzamt-sicher bewertet

Wann das Finanzamt eine Immobilienbewertung akzeptiert, wie Sie die Steuerlast legal minimieren und warum ein unabhängiges Gutachten oft tausende Euro spart.

Wenn Immobilien vererbt werden, meldet sich meist als Erstes das Finanzamt. Mit einer eigenen Bewertung — und oft einem höheren Wert, als die Immobilie tatsächlich wert ist.

Das Problem: Das Finanzamt schätzt

Nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) ist das Finanzamt berechtigt, eine Immobilie selbst zu bewerten — auf Basis standardisierter Verfahren, die häufig vom Marktwert abweichen. Das Ergebnis: Der festgesetzte Wert ist in vielen Fällen zu hoch, was direkt zu einer erhöhten Erbschaftsteuer führt.

Ihr Recht: Nachweis des niedrigeren Wertes

§ 198 BewG gibt Ihnen das ausdrückliche Recht, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das geht nur durch ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen — nicht durch eine Online-Schätzung oder einen Maklerpreis.

Das Finanzamt ist dann verpflichtet, diesen niedrigeren Wert anzuerkennen, wenn das Gutachten die formalen Anforderungen erfüllt.

Was ein anerkanntes Gutachten voraussetzt

Damit das Finanzamt das Gutachten akzeptiert, muss der Sachverständige:

  • öffentlich bestellt und vereidigt oder zertifiziert sein (z.B. DEKRA, IHK, DIA)
  • das Bewertungsverfahren nach ImmoWertV anwenden (Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren)
  • eine Besichtigung des Objektes vorgenommen haben
  • alle wertbeeinflussenden Faktoren dokumentieren (Lage, Zustand, Baujahr, Grundstück, Mietrecht etc.)

Wann ist ein Gutachten Pflicht?

Ein Gutachten ist keine formale Pflicht, aber faktisch unverzichtbar in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Bewertung des Finanzamtes anfechten möchten
  • Bei Immobilien mit Besonderheiten: Mietrecht, Nießbrauch, Denkmalschutz, Erbbaurecht
  • Wenn mehrere Erben beteiligt sind und Einigkeit über den Wert hergestellt werden muss
  • Bei Schenkungen zu Lebzeiten (Schenkungsteuer gelten dieselben Regeln)

Typische Steuerersparnis durch Gutachten

Ein Beispiel: Eine vermietete Eigentumswohnung in Düsseldorf wird vom Finanzamt mit €520.000 bewertet. Ein unabhängiges Sachverständigengutachten ermittelt einen Verkehrswert von €430.000.

Bei einem Steuersatz von 15 % (Steuerklasse I, nach Freibetrag) bedeutet das:

  • Steuer auf Finanzamtswert: €78.000
  • Steuer auf Gutachtenwert: €64.500
  • Ersparnis: €13.500

Das Gutachten kostet €1.400. Die Rendite: über 900 %.

Zeitpunkt: Wann beauftragen?

Idealerweise vor der Erbschaftsteuererklärung. Nach der Festsetzung ist ein Einspruch möglich, aber aufwändiger. Wenn Sie ahnen, dass die Immobilie einen besonderen Charakter hat (Mietrecht, Lage, Zustand), handeln Sie frühzeitig.

Fazit

Das Finanzamt macht einen ersten Schritt — aber das letzte Wort haben Sie. Ein qualifiziertes Gutachten ist in vielen Erbschaftsfällen die lohnendste Investition, die Erben tätigen können.

Wir sind DEKRA-zertifiziert und erstellen Finanzamt-konforme Gutachten für den Großraum Düsseldorf und bundesweit.

Erdem Tanrikulu

Erdem Tanrikulu

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung · IHK Düsseldorf

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